Anti-Doping: Deutscher Tischtennis-Bund modifiziert Antrag

In Abstimmung mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) hat der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) seinen Antrag auf Erarbeitung eines Anti-Doping-Gesetzes modifiziert.

Laut Antrag von DTTB und DLV soll auch Doping in der Trainingsphase als Tatbestand erfasst werden. Foto: LSB NRW
Laut Antrag von DTTB und DLV soll auch Doping in der Trainingsphase als Tatbestand erfasst werden. Foto: LSB NRW

Ende Oktober hatte der DTTB den Antrag für die 9. Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am 7. Dezember in Wiesbaden eingebracht. In der neuen Resolution, mit der der Bundestag um die Erarbeitung eines solchen Gesetzes gebeten wird, sind ausdrücklich auch strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dopenden Sportlern sowie eine Kronzeugenregelung gefordert. Darauf haben sich die Präsidenten beider Verbände, Thomas Weikert (DTTB) und Clemens Prokop (DLV), mit ihren Präsidien verständigt. Das teilte der DTTB mit.

„Nach der neuen Formulierung würde auch ‚intelligentes Doping‘ als Tatbestand erfasst, also das Doping in der Trainingsphase“, erklärte Clemens Prokop, der auch die Kronzeugenregelung ausdrücklich gutheißt: Sie sei „ein wichtiger Anreiz“, denn durch die Preisgabe bedeutsamer Informationen über Hintermänner und Mittäter könne die Strafe reduziert werden.

Der DTTB bleibt formell alleiniger Antragsteller, weil er die erste Fassung seiner Resolution beim DOSB schon vor der am 1. November abgelaufenen Antragsfrist eingereicht hatte.

(Quelle: DTTB)


  • Laut Antrag von DTTB und DLV soll auch Doping in der Trainingsphase als Tatbestand erfasst werden. Foto: LSB NRW
    Laut Antrag von DTTB und DLV soll auch Doping in der Trainingsphase als Tatbestand erfasst werden. Foto: LSB NRW