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Bundesregierung will Blutdoping-Gesetzeslücke schließen
Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Lücke im Arzneimittelgesetz zu schließen, damit Eigenblutdoping und andere verbotene Methoden nach den strafbewehrten Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes verfolgt werden können.
Im Kampf gegen Doping beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Arzneimittelgesetzes. Copyright: picture-alliance/dpa
Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz (SPD), in einem Schreiben an den sportpolitischen Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Hermann. Hermann hatte eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um sich zu erkundigen, ob eine Gesetzesinitiative zur Schließung der Lücke beabsichtigt sei.
Schwanitz antwortete, nach dem Arzneimittelgesetz sei es verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Dieses Verbot finde Anwendung auf Arzneimittel, die Wirkstoffe der im Anhang des Übereinkommens gegen Doping vom 2. März 1994 aufgeführten Gruppen enthalten. Darunter fielen neben den „verbotenen Wirkstoffen“ auch „verbotene Methoden“, wobei unter dieser Rubrik das aufgeführte Verbot des Blutdopings eine „Anwendung“ von eigenem, homologen oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft einschließe. Von daher sei das beim Eigenblutdoping verabreichte Blut ein Stoff im Sinne des Arzneimittelgesetzes und auch ein Arzneimittel.
Allerdings, so Schwanitz, sei für die Strafbewehrung der Verbote eine ergänzende Regelung vorgesehen, die „zweifelsfrei“ auch Stoffe zur Anwendung der „verbotenen Methoden“ berücksichtigt. „Dies soll im Rahmen der mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung beabsichtigten Änderung der Arzneimittelgesetzes erfolgen“, heißt es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs.
*****Mehr zum Thema: Broschüre zum "Doping beim Freizeit- und Breitensport"*****
Im Kampf gegen Doping beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Arzneimittelgesetzes. Copyright: picture-alliance/dpa
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