Drei Verstöße gegen den Sporthilfe-Eid in 2011

Der Sporthilfe-Eid der Stiftung Deutsche Sporthilfe greift auch im fünften Jahr. 2011 gab es drei Verstöße geförderter Athleten:

Der „Sporthilfe-Eid“ ist eine schriftliche Verpflichtung der Athleten. Foto: Deutsche Sporthilfe
Der „Sporthilfe-Eid“ ist eine schriftliche Verpflichtung der Athleten. Foto: Deutsche Sporthilfe

Ein Fall ist bereits rechtskräftig, und die Förderung wurde gestoppt, zwei Verfahren schweben noch.

Nach ihren Förderrichtlinien müssen alle Athleten, die von der Sporthilfe eine Förderung erhalten, den Sporthilfe-Eid unterschreiben. Viele ehemals geförderte Athleten haben den Eid aus Solidarität ebenfalls gezeichnet. Seit Einführung des Sporthilfe-Eids am 1. Januar 2007 wurden zehn Verstöße sanktioniert.

Der „Sporthilfe-Eid“ beinhaltet eine schriftliche Verpflichtung der Athleten, die Prinzipien des Sports zu verteidigen, „niemals zu dopen“ und gegen jede Art der Leistungsmanipulation aufzustehen. Teil der Vereinbarung, die von einem „Bürgen“ als Vertrauensperson der Sportler mit unterzeichnet werden soll, ist das Recht der Deutschen Sporthilfe, bei Doping-Vergehen gezahlte Fördergelder der letzten zwei Jahre zurückzufordern. Alle Athleten, die neu in die Förderung aufgenommen werden wollen, das sind etwa rund 1.000 pro Jahr, müssen die Verpflichtungserklärung unterschreiben.

„Unser konsequentes Vorgehen ist etabliert und akzeptiert. Auch wenn in den meisten Fällen kein vorsätzliches Vergehen offenbar wird, so stehen auch die sanktionierten Athleten hinter dem Sporthilfe-Anliegen, sich zu den Werten des Sports und zum Kampf gegen Doping und Manipulation zu bekennen“, sagte Jörg Adami, Mitglied des Vorstands der Stiftung Deutsche Sporthilfe. „In allen bisherigen Fällen sind wir stets konsequent vorgegangen und haben die Förderung auf Basis des gemeldeten Verstoßes unmittelbar gesperrt. Unser Verfahren sieht für jeden betroffenen Athleten eine persönliche Anhörung der Athleten vor, bei der unter anderem die Rückzahlungs-Modalitäten der Fördergelder festgelegt werden.“

Mit den Leitbegriffen „Leistung. Fairplay. Miteinander.“ hatte die Stiftung Deutsche Sporthilfe im Oktober 2006 eine Kommunikations-Kampagne unter dem Motto „Die Prinzipien des Sports stärken unser Land“ gestartet und in diesem Zusammenhang auch den Sporthilfe-Eid für alle geförderten Athleten mit Wirkung zum 1. Januar 2007 eingeführt.

(Quelle: Deutsche Sporthilfe)


  • Der „Sporthilfe-Eid“ ist eine schriftliche Verpflichtung der Athleten. Foto: Deutsche Sporthilfe
    Der „Sporthilfe-Eid“ ist eine schriftliche Verpflichtung der Athleten. Foto: Deutsche Sporthilfe