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NADA weist Aussagen des Bundesbeauftragten für Datenschutz zurück
Die nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat Aussagen des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, zurückgewiesen, das internationale Doping-Kontrollsystem stelle die Menschenwürde der Athletinnen und Athleten in Frage.
Dopingkontrolle bei der Tour de France. Copyright: picture-alliance
Der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert bezeichnete Schaars Äußerungen als „inhaltlich unzutreffend und zum jetzigen Zeitpunkt völlig unangebracht“. Die „Artikel 29-Datenschutzgruppe“ der Europäischen Kommission sei gerade erst dabei, endgültig zu klären, ob das Online-Meldesystems ADAMS der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) mit dem EU-Recht vereinbar sei, das Ergebnis werde für Anfang Mai erwartet.
Baumert widersprach auch Behauptungen von Schaar, die Sportler müssten jeweils für zwei Wochen im Voraus wissen, wo sie sich zu welcher Stunde aufhielten. Richtig sei vielmehr, dass sie im Voraus lediglich den Rahmen des ihnen Bekannten, mit einer täglichen Adresse und den regelmäßigen Aktivitäten, angeben sollten. Die Daten könnten jedoch nach Baumerts Angaben jederzeit geändert und aktualisiert werden. Hierfür stünden den Athleten sämtliche Kommunika-tionswege wie etwa eine Aktualisierung per SMS zur Verfügung. Zugriff auf die Daten hätten ausschließlich die Personen, die unmittelbar mit der Kontrollplanung beschäftigt sind, also die zuständigen Mitarbeiter der NADA und des für den Athleten zuständigen Internationalen Verbandes. Diese Personen unterlägen einer strengen Verschwiegenheitspflicht, betonte Baumert. Baumert ging auch auf den Vorschlag Schaars ein, der Athlet solle den Kontrolleuren vor Ort seine Daten auf einer Chipkarte zeigen. Dies verkenne den Sinn der im Voraus anzugebenden Aufenthaltsinformationen, erklärte Armin Baumert: „Denn die Daten werden nicht dazu verwendet, den Athleten zu überwachen, sondern dienen einer intelligenten Kontrollplanung und sind die Grundvoraussetzung für die Durchführung unangekündigter Dopingkontrollen.“
NADA-Vorstandsmitglied Sebastian Thomann machte deutlich, dass die NADA bei der Umsetzung der umstrittenen Ein-Stunden-Regelung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachte: „Von insgesamt 8.500 Testpoolathleten in Deutschland sind lediglich 1.720 Athleten verpflichtet, überhaupt Aufenthaltsangaben zu machen. Und nur insgesamt 530 Spitzenathleten der Sportarten der höchsten Risikogruppe sowie die in internationalen Testpools registrierten Athleten unterliegen der 1-Stunden-Regel.“ Die NADA habe gemeinsam mit dem Bundes-ministerium des Innern (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gegen die Einführung der Ein-Stunden-Regelung gekämpft, sei aber durch den neuen WADA-Code verpflichtet, sie umzusetzen.
Zuvor hatte auch DOSB-Präsident Thomas Bach die Schaar-Kritik zurückgewiesen. Bach hatte gesagt, dass den Athleten mit dem Gesamtpaket einiges zugemutet werde, sei unbestritten: „Aber man muss die Bedeutung des Systems für den Sport und den Anti-Doping- Kampf sehr genau abwägen und nicht einseitig beurteilen. In Bezug auf den Datenschutz muss man sehr genau unterscheiden. Die Sportler bewegen sich nicht in einem staatlichen System, dem sie sich nicht entziehen können, sondern freiwillig im System des Leistungssports. Da muss man sich Regeln unterwerfen.“ Die NADA hat dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ein gemeinsames Gespräch mit der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) angeboten, um mögliche Irritationen auszuräumen.
Dopingkontrolle bei der Tour de France. Copyright: picture-alliance
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